Preisflüge nicht strafbar
Die Tierschutzorganisation PETA Deutschland hatte im August 2018 bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Brieftauben-Reisevereinigung Rastatt und Umgebung und gegen alle beteiligten Züchter wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet. Bei mehreren Preisflügen in den Jahren 2017 und 2018 seien die Brieftauben bewusst überfordert und vielfältigen Todesgefahren ausgesetzt worden, den Tieren sei dadurch unberechtigt Leid zugefügt worden.
Die Staatsanwaltschaft kam nun zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz nicht vorliegt, weshalb das Verfahren eingestellt wurde. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass das zuständige Veterinäramt mit Blick auf die Preisflüge keine Bedenken äußerte.